Baden-Württemberg und COVID 19:

Informationen
zum Coronavirus

Informationen zum Coronavirus

Wo gibt es offizielle und aktuelle Informationen zum Coronavirus?

Welche Regeln gelten aktuell in Baden-Württemberg?

Seit Sonntag, 03.04.2022, sind alle weitreichenden Schutzmaßnahmen entfallen. Eine Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten. Die Landesregierung empfiehlt weiterhin, eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Eine Maskenpflicht besteht weiterhin für folgende Bereiche:

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • in Arztpraxen
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Hierbei ist eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

Für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gibt es aktuell keine Beschränkungen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geltenden Verordnung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Folgende Punkte sind aktuell besonders zu beachten:

  • Generelle Nachweispflicht: Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Hierbei ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer digitaler oder verkörperter Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen
  • Negativer Testnachweis: Ungeimpfte aller Herkunftsländer müssen bei Einreise einen max. 48 Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet bedarf es immer (hier auch für Geimpfte und Genesene) eines negativen PCR-Testergebnisses, Antigen-Tests sind in diesem Fall nicht gültig. Lediglich Kinder unter 12 Jahren sind von einer Testpflicht ausgenommen.
  • Digitale Einreiseanmeldung: Alle Reisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich vor Einreise digital registrieren. Für Reisende ohne Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ist keine Anmeldung erforderlich.
  • Einreisequarantäne: Geimpfte und genesene Reisende haben in den meisten Fällen keine Quarantänepflicht zu befürchten. Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet müssen jedoch grundsätzlich alle Reisenden ab 6 Jahren (unabhängig vom Impfstatus) nach Ankunft eine 14-tägige Einreisequarantäne abhalten. Ein Freitesten ist nicht möglich! Für ungeimpfte Reisende mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet gilt zudem eine Quarantänedauer von 10 bzw. 5 Tagen (nach Vorlage eines negativen Testergebnisses. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise oder mit Übermittlung des Testnachweises vor dem Ablauf von fünf Tagen.).

Ein Hinweis in eigener Sache

Eine Verantwortung für Aktualität, Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit der auf dieser Seite zusammengestellten Informationen und Verlinkungen können wir an keiner Stelle übernehmen.

Wenn Sie in den FAQ der Landesregierung keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte mit ihrem konkreten Einzelfall an die am Zielort zuständige Ortspolizeibehörde (Gemeinde, Rathaus), die Ihnen in der Regel eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen wird. Wir sind leider nicht befugt, die Corona-Verordnung auszulegen oder rechtsverbindliche Antworten zu geben.
 

Hinweis für die Tourismus-Verantwortlichen und Unternehmen im Land

Informationen zu allen Fragen rund um die Corona-Krise haben wir im Tourismusnetzwerk zusammengestellt – diese werden laufend aktualisiert >> Corona-Pandemie: Laufend aktualisierte Informationen

Da unsere Telefonzentrale die Vielzahl der Anfragen aktuell leider nicht bewältigen kann, bitten wir Sie dringend, Ihre Mitglieder vorerst nicht mehr telefonisch an uns zu verweisen.  Bitte verweisen Sie stattdessen auf den Link im Tourismusnetzwerk, wo es auch Informationen zu Stornierungen und Fördermöglichkeiten gibt.
 

Stand: 31. Mai 2022